Anfangs Mai erhalten alle bereits registrierten Hundehalter für die Periode vom 1. Mai 2026 bis 30. April 2027 eine Rechnung für die Hundetaxe. Falls es Änderungen (Tod, Besitzerwechsel usw.) gegeben hat, wird um entsprechende Meldung gebeten. Seit 1. März 2024 gilt für die Verrechnung der Hundesteuern nur noch der Stichtag 30. April.
Für jede Zahlung der Steuern 2026, die vor dem 31. Oktober geleistet wird, wird ein Vergütungszins von 0.25 % gutgeschrieben. Dies gilt auch für Vorauszahlungen in Raten. Für allfällige Ausstände ab dem 1. November 2026 wird ein Verzugszins von 4.5 % verrechnet.
Die Rechenschaftsberichte 2025 der Einwohnergemeinde sowie der Ortsbürgergemeinde können Sie auf unserer Webseite herunterladen oder in gedruckter Form bei der Gemeindekanzlei bestellen.
Zum Schutz der Wildtiere gilt vom 1. April bis am 31. Juli die gesetzliche Leinenpflicht für Hunde im Wald und am Waldrand.
Das Internet erleichtert den Alltag, birgt jedoch auch Risiken wie Phishing oder betrügerische Webseiten. Die Kantonspolizei empfiehlt, bei verdächtigen Anfragen keine Daten preiszugeben und sich Zeit für die Prüfung zu nehmen. Im Falle eines Betrugs sollte der Vorfall unbedingt der Polizei gemeldet werden. Auf der Website www.skppsc.ch/de/downloads finden Sie einige hilfreiche Broschüren zu diesem …
Das Schiessprogramm 2026 liegt vor und wurde vom Gemeinderat bestätigt.