Für die Gemeinde Dietwil wurde für das Jahr 2027 ein Finanzausgleichsbeitrag von gesamthaft Fr. 315'000.00 errechnet.
Das Departement Volkswirtschaft und Inneres hat den Finanzausgleich zwischen den Gemeinden für das Jahr 2027 berechnet und dem Gemeinderat für das Budget 2027 zugestellt. Die Zahlungen werden auf der Grundlage der massgebenden Basisjahre 2023 bis 2025 errechnet. Die Berechnungen berücksichtigen die Änderungen der Rechtsgrundlagen (Finanzausgleichsgesetz sowie Finanzausgleichsdekret), die der Grosse Rat am 2. Juni 2026 beschlossen hat. Die Änderung des Gesetzes ist noch nicht rechtskräftig. Sollte dagegen ein Referendum ergriffen werden und zustande kommen, wäre ein Inkrafttreten auf das Jahr 2027 nicht mehr möglich.
Aufgrund der Übergangsregelungen beträgt der Grundbetrag beim Soziallastenausgleich im Jahr 2027 Fr. 6'333.00, und der räumlich-strukturelle Lastenausgleich wird zu zwei Dritteln nach altem und zu einem Drittel nach neuem Recht berechnet.
Für die Gemeinde Dietwil wurde somit für das Jahr 2027 ein Finanzausgleichsbeitrag von gerundet Fr. 315'000.00 (Vorjahr: Fr. 333'000.00) errechnet. Einerseits erhält die Gemeinde einen Steuerkraftausgleich von Fr. 228'942.00, einen Bildungslastenausgleich von Fr. 25'000.00 und einen räumlich-strukturellen Lastenausgleich von Fr. 124'060.00 und anderseits leistet die Gemeinde Abgaben in den Soziallastenausgleich von Fr. 63'330.00. Bei der Mindestausstattung (Steuerkraftausgleich) besteht kein Beitragsanspruch, da der Normsteuerertrag plus Beitrag Steuerkraftausgleich pro Kopf höher als der Grenzwert ist.