Bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten reichen Sie der Finanzverwaltung ein Stundungsgesuch für die offenen Steuern ein. Bitte verwenden Sie dazu das Stundungsgesuchsformular im Onlineschalter, Rubrik Finanzverwaltung.
Diese Unterlagen sind beizulegen:
Wer über keine oder wenig finanzielle Reserven verfügt, sollte die Steuerzahlung bereits nach Empfang der provisorischen Rechnung planen.
Mit einem auf 12 Monate heruntergebrochenen Jahresbudget können Zahlungsschwierigkeiten frühzeitig erkannt werden. Es bestehen bessere Aussichten, rechtzeitig einen Lösungsweg zu finden. Fachstellen für Schuldenfragen und Budgetberatungsstellen bieten wirkungsvolle Hilfen an.
Wer die finanzielle Belastung durch die Steuern auf mehrere Monate verteilenmöchte, hat diese Möglichkeiten: