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Stundungsgesuch Steuerzahlung

Machen Sie als steuerpflichtige Person einen brieflichen oder telefonischen Antrag auf Ratenzahlung oder reichen Sie ein Stundungsgesuch ein. Die Finanzverwaltung prüft und entscheidet über eingereichte Gesuche um Zahlungserleichterung (Stundung/Ratenzahlung) für Kantons- und Gemeindesteuern.