Machen Sie als steuerpflichtige Person einen brieflichen oder telefonischen Antrag auf Ratenzahlung oder reichen Sie ein Stundungsgesuch ein. Die Finanzverwaltung prüft und entscheidet über eingereichte Gesuche um Zahlungserleichterung (Stundung/Ratenzahlung) für Kantons- und Gemeindesteuern.