Ab dem 2. November 2026 können Schweizer Bürgerinnen und Bürger eine neue biometrische Identitätskarte beantragen. Sie enthält einen Datenchip mit Gesichtsbild und Fingerabdrücken und eignet sich insbesondere für Personen, die innerhalb der EU reisen. Die bisherige Identitätskarte ohne biometrische Daten bleibt weiterhin erhältlich.
Ab dem 2. November 2026 können Schweizer Bürgerinnen und Bürger die neue biometrische Identitätskarte beantragen. Sie ist mit einem Datenchip ausgestattet, der ein Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke enthält. Die biometrische Identitätskarte kann beim Ausweiszentrum Aargau beantragt werden. Der Bezug ist jedoch freiwillig. Die bisherige Identitätskarte ohne biometrische Daten und ohne Datenchip kann weiterhin bei der Gemeindeverwaltung Dietwil beantragt werden.
Die neue Schweizer Identitätskarte garantiert, dass Schweizerinnen und Schweizer in der EU auch künftig frei reisen können. Schweizer Staatsangehörige können somit zwischen einer biometrischen und einer nicht biometrischen Identitätskarte wählen:
Nicht biometrische Identitätskarten, die vor dem 2. November 2026 ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit für Reisen in die EU bis zu ihrem Ablaufdatum.
Die Gebühren bleiben gegenüber der bisherigen Identitätskarte unverändert. Termine für die Beantragung der biometrischen Identitätskarte beim Ausweiszentrum Aargau können bereits gebucht werden. Die Antragstellung ist ab dem 2. November 2026 möglich.
Weitere Informationen sind unter www.schweizerpass.ch erhältlich.