Die Verfallsanzeige für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2026 ist keine Mahnung. Sie zeigt auf, welche Zahlungen und Gutschriften bereits auf Ihrem Steuerkonto verbucht wurden. Ein allfälliger Restbetrag ist bis zum 31. Oktober 2026 zu begleichen.
Nächste Woche erhalten die Steuerpflichtigen die Verfallsanzeigen für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2026. Die Verfallsanzeige stellt keine Mahnung dar. Der Kontoauszug zeigt auf, was bereits bezahlt oder was dem Steuerkonto gutgeschrieben wurde. Berücksichtigt sind sämtliche Zahlungen und Gutschriften bis zum 8. September 2026. Der verbleibende Restbetrag ist bis spätestens am 31. Oktober 2026 zu begleichen.
Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab dem 1. November 2026 wird auf dem noch offenen Betrag ein Verzugszins von 4.5 % erhoben. Offene Steuern werden im November 2026 kostenpflichtig gemahnt. Besteht im Januar 2027 weiterhin ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden. Bei gewährten Stundungen oder vereinbarten Ratenzahlungen gelten die individuell festgelegten Zahlungsfristen. Sollte der provisorisch fakturierte Steuerbetrag gemäss Ihren Berechnungen wesentlich zu hoch oder zu tief sein, können Sie sich für eine Korrektur an das Steueramt wenden (steuern@dietwil.ch oder 041 789 60 61).
Falls Sie die provisorischen Steuern 2026 nicht fristgerecht bezahlen können oder eine Ratenvereinbarung wünschen, steht Ihnen ein teilautomatisierter E-Service zur Verfügung. Mit der Verfallsanzeige erhalten Sie einen QR-Code, über welchen Sie Ihren Antrag direkt einreichen können. Selbstverständlich können Sie sich auch weiterhin direkt an die Finanzverwaltung wenden (finanzen@dietwil.ch oder 041 789 60 60).
Der Gemeinderat dankt allen Steuerpflichtigen für die fristgerechte Begleichung der Steuern.