Die Einwohnerdienste bitten die Immobilienverwaltungen und Hauseigentümer, die Ein- resp. Auszüge von Mietern und Mieterinnen innert 14 Tagen zu melden.
Immobilienverwaltungen sowie Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sind gesetzlich verpflichtet, Ein-, Um- und Wegzüge von Mieterinnen und Mietern den Einwohnerdiensten zu melden. Die Meldefrist beträgt 14 Tage ab Datum des Ein-, Um- oder Wegzuges.
Solche Drittmeldungen werden häufig per E-Mail eingereicht. Alternativ können Vermieterinnen und Vermieter sowie Logisgeberinnen und Logisgeber die Meldungen einfach und sicher über diese Online-Plattform übermitteln: https://www.drittmeldung.ch/ui/.
Die Einwohnerdienste danken Ihnen, wenn Sie Ihre Meldungen künftig möglichst über diese Plattform einreichen. Sie tragen damit zu einer effizienten und medienbruchfreien Verarbeitung der Ein-, Um- und Wegzugsmeldungen bei.