Bitte halten Sie Einmündungen und Kreuzungen von sichtbehindernden Pflanzen oder Gegenständen frei. Der Gemeinderat dankt für Ihren Beitrag zur Verkehrssicherheit.
Gute Sichtverhältnisse an Einmündungen und Kreuzungen sind entscheidend für die Sicherheit im Strassenverkehr. Nur wenn alle Verkehrsteilnehmenden einander frühzeitig sehen und einschätzen können, lassen sich Unfälle vermeiden. Dazu müssen sogenannte Sichtzonen freigehalten werden. Dieser sichtfreie Raum umfasst den Bereich zwischen 60 cm und 3 m über dem Strassenniveau. Innerhalb dieser Sichtzone dürfen sich keine Hindernisse befinden, die die Sicht auf andere Verkehrsteilnehmende verdecken könnten - also auch keine Sträucher, Hecken, Äste oder parkierte Fahrzeuge.
Die Augenhöhe von Personen in normalen Personenwagen liegt bei rund 1.00 bis 1.20 m über Strassenniveau. Sind Einfriedungen (Zäune, Mauern usw.) sowie Pflanzen im Randbereich entsprechend tief gehalten, sind Kinder, Velofahrende oder zu Fuss Gehende rechtzeitig erkennbar - insbesondere an gefährlichen Stellen wie Strasseneinmündungen oder Schulwegen.
Der Gemeinderat bittet die Bevölkerung, ihre Grundstücke entsprechend zu kontrollieren und notwendige Rückschnitte vorzunehmen. Er dankt herzlich für das Verständnis und den wertvollen Beitrag zur Sicherheit im Strassenverkehr.