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Zählung der leerstehenden Wohnungen

Per 1. Juni 2026 findet vom Bundesamt für Statistik die jährliche Zählung der leerstehenden Wohnungen statt. Bei dieser Erhebung werden diejenigen Wohnungen und Einfamilienhäuser gezählt, welche per 1. Juni 2026 unbesetzt, aber bewohnbar sind und zur dauernden Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden. Die Liegenschaftsbesitzer von Dietwil werden deshalb gebeten, solche leerstehenden Wohnungen und Einfamilienhäuser der Gemeindekanzlei bis zum 3. Juni 2026 zu melden (gemeinde@dietwil.ch, 041 789 60 60). Die Gemeindekanzlei dankt für Ihre Mithilfe!

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