Diejenigen Personen, welche die Steuererklärung noch nicht eingereicht haben, werden gebeten, dies in den nächsten Tagen noch zu erledigen. Andernfalls erhalten Sie anfangs Juli eine gebührenpflichtige Mahnung.
Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2025 für unselbständig Erwerbende ist am 31. März 2026 abgelaufen. Wir danken allen Kunden, welche ihre Steuererklärung fristgerecht abgegeben haben. Personen, die ihre Steuererklärung noch nicht eingereicht haben, werden gebeten, dies baldmöglichst nachzuholen. Bis zum 30. Juni 2026 werden jedoch keine Mahnungen versendet. In dieser Zeit sind auch keine Gesuche um Fristerstreckung erforderlich. Erste gebührenpflichtige Mahnungen erfolgen frühestens ab dem 1. Juli 2026. Fristerstreckung über den 30. Juni hinaus können online unter www.ag.ch/efristerstreckung beantragt werden.
Im Zusammenhang mit dem papierlosen Veranlagungssystem "DIGITAX" werden die Steuererklärungen eingescannt. Wir bitten Sie deshalb, keine Heftklammern, Büroklammern und Sichtmappen zu verwenden und nur Belegkopien einzureichen. Originalbelege können nicht zurückgegeben werden.