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Profitieren Sie vom Vergütungszins

Für jede Zahlung der Steuern 2024, die vor dem 31. Oktober geleistet wird, wird ein Vergütungszins von 0.75 % gutgeschrieben. Dies gilt auch für Vorauszahlungen in Raten. Sollten jedoch Einzahlungen nach dem 31. Oktober 2024 erfolgen, wird ein Verzugszins in der Höhe von 5.0 % verrechnet.

Haben Sie schon Vorauszahlungen für die Steuern 2024 geleistet? Die ordentlichen Kantons- und Gemeindesteuern sind per 31. Oktober 2024 fällig. Für jede Zahlung, die vor dem 31. Oktober geleistet wird, wird ein Vergütungszins von 0.75 % gutgeschrieben. Dies gilt auch für Vorauszahlungen in Raten. Sollten jedoch Einzahlungen nach dem 31. Oktober 2024 erfolgen, wird ein Verzugszins in der Höhe von 5.0 % verrechnet.

Falls Sie für Teilzahlungen weitere QR-Rechnungen benötigen, können Sie die gewünschte Anzahl bei der Finanzverwaltung Dietwil bestellen (finanzen@dietwil.ch, 041 789 60 60). Wir danken Ihnen für Ihre Überweisungen.

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