Das Gemeindesteueramt ist sehr dankbar, wenn Sie die Steuererklärung jeweils fristgerecht einreichen. Sie erleichtern dadurch die Arbeit und erfahren schneller, wie viel Ihre Steuerbelastung beträgt.
Sofern Sie die Abgabefrist für die Steuererklärung nicht einhalten können, richten Sie bitte noch innerhalb der Abgabefrist ein begründetes schriftliches Gesuch um Fristerstreckung an das Steueramt oder beantragen Sie eine Fristerstreckung online.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund einer Gesetzesänderung per 1. Januar 2019 für die Mahnung bei Nichteinreichen der Steuererklärung Gebühren erhoben werden. Diese sind wie folgt: