Die Einwohnergemeinde untersteht der Organisation mit Gemeindeversammlung. Die Gemeindeversammlung ist die gesetzgebende Gewalt der Gemeinde (Legislative) und wird gebildet durch alle stimmberechtigten Schweizer BürgerInnen mit Wohnsitz in der Gemeinde. Gesetzlich vorgeschrieben sind jährlich mindestens zwei Versammlungen, die Rechnungsgemeindeversammlung im Frühling und die Budgetgemeindeversammlung im Herbst.
Die Ortsbürgergemeindeversammlung findet ebenfalls zweimal pro Jahr statt.