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Einbürgerung

Ordentliche Einbürgerung

Diese Voraussetzungen gelten im Kanton Aargau für die ordentliche Einbürgerung von Ausländern:

  • Niederlassungsbewilligung C
  • 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz (Zeit zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr zählt doppelt)
  • 5 Jahre Aufenthalt im Kanton Aargau
  • 3-jähriger ununterbrochen Wohnsitz in Dietwil vor Einreichung des Gesuchs

Das Gesuchsformular und das Merkblatt zur ordentlichen Einbürgerung erhalten Sie bei der Gemeindekanzlei.

Staatsbürgerlicher Einbürgerungstest: Übungsseite

www.einbuergerungstest-aargau.ch

Der bestandene staatsbürgerliche Test ist Voraussetzung für die Gesuchseinreichung. Dabei sind 34 von 45 Fragen innert 40 Minuten korrekt zu beantworten. Es sind diese Punkte zu beachten:

  • Absolvierung vor Gesucheinreichung und ab vollendetem 16. Lebensjahr, wobei massgebender Zeitpunkt für Teilnahme die Gesucheinreichung ist
  • Nachweis zum bestandenen Test ist bei Gesucheinreichung nicht älter als drei Monate
  • beliebige Testwiederholung nach einer Wartezeit von 2 Monaten nach letzter Testteilnahme
  • Testgebühr von Fr. 50.00 (direkt vor dem Test zu bezahlen)

Die einbürgerungswilligen Personen werden gebeten, sich für den Einbürgerungstest frühzeitig bei der Gemeindekanzlei anzumelden.

Weitere Infos

www.ag.ch

Erleichterte Einbürgerung

Diese Voraussetzungen gelten im Kanton Aargau für die erleichterte Einbürgerung von Ausländern:

  • 3 Jahre verheiratet mit einem Schweizer oder einer Schweizerin
  • total 5 Jahre in der Schweiz wohnhaft
  • seit 1 Jahr in Dietwil angemeldet
  • in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert und die schweizerische Rechtsordnung beachtend

Das Gesuchsformular zur erleichterten Einbürgerung erhalten Sie bei der Gemeindekanzlei.

Self-Check

Erfahren Sie in wenigen Klicks, ob Sie die wichtigsten Kriterien für eine erleichterte Einbürgerung erfüllen:
SEM Self-Check Einbürgerung (admin.ch)

Weitere Infos

www.ag.ch
www.sem.admin.ch
www.einbuergerung-aargau.ch (ArbeitAargau)


Zuständige Abteilung