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Beglaubigung

Unterschriftsbeglaubigungen sowie Beglaubigungen von Kopien werden durch die Gemeindekanzlei erstellt.

Unterschriftsbeglaubigungen

Diese Punkte sind zu beachten:

  • Es ist ein persönliches Erscheinen notwendig.
  • Mitzubringen ist ein gültiger Personalausweis (z.B. Identitätskarte, Pass)
  • Die Unterschrift ist vor dem Gemeindeschreiber oder der Stellvertretung eigenhändig zu leisten.

Beglaubigung von Kopien

Diese Punkte sind zu beachten:

  • Das Originaldokument muss mitgebracht werden.
  • Die Gemeindekanzlei wird eine Kopie davon erstellen und diese beglaubigen (Gemeindeschreiber oder Stellvertretung).

Zuständige Abteilung

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