Beglaubigung
Unterschriftsbeglaubigungen sowie Beglaubigungen von Kopien werden durch die Gemeindekanzlei erstellt.
Unterschriftsbeglaubigungen
Diese Punkte sind zu beachten:
- Es ist ein persönliches Erscheinen notwendig.
- Mitzubringen ist ein gültiger Personalausweis (z.B. Identitätskarte, Pass)
- Die Unterschrift ist vor dem Gemeindeschreiber oder der Stellvertretung eigenhändig zu leisten.
Beglaubigung von Kopien
Diese Punkte sind zu beachten:
- Das Originaldokument muss mitgebracht werden.
- Die Gemeindekanzlei wird eine Kopie davon erstellen und diese beglaubigen (Gemeindeschreiber oder Stellvertretung).
Zuständige Abteilung