Finanzbuchhaltung
Die Finanzverwaltung ist verantwortlich für die gesamte Finanzbuchhaltung der Einwohner- und Ortsbürgergemeinde. Sie ist zuständig für
- Erstellung Budget, Finanzplan, Jahresrechnung und Anlagebuchhaltung der Einwohner- und Ortsbürgergemeinde
- Rechnungsführung Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Kehrichtentsorgung
- Führung Lohnbuchhaltung und Besoldungsadministration
- Debitorenbuchhaltung inkl. Inkasso
- Kreditorenbuchhaltung und Abwicklung des Zahlungsverkehrs
- Steuerbezug und -inkasso
- Liegenschaftsverwaltung der gemeindeeigenen Liegenschaften
- Verlustscheinbewirtschaftung
- Versicherungswesen
Zuständige Abteilung