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Finanzbuchhaltung

Die Finanzverwaltung ist verantwortlich für die gesamte Finanzbuchhaltung der Einwohner- und Ortsbürgergemeinde. Sie ist zuständig für

  • Erstellung Budget, Finanzplan, Jahresrechnung und Anlagebuchhaltung der Einwohner- und Ortsbürgergemeinde
  • Rechnungsführung Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Kehrichtentsorgung
  • Führung Lohnbuchhaltung und Besoldungsadministration
  • Debitorenbuchhaltung inkl. Inkasso
  • Kreditorenbuchhaltung und Abwicklung des Zahlungsverkehrs
  • Steuerbezug und -inkasso
  • Liegenschaftsverwaltung der gemeindeeigenen Liegenschaften
  • Verlustscheinbewirtschaftung
  • Versicherungswesen

Zuständige Abteilung