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Krankenkassen Prämienerbilligung

Der Kanton Aargau gewährt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Die antragstellenden Personen müssen bei einem vom Bund anerkannten Versicherer für die gesetzliche Krankenpflege versichert sein und den Wohnsitz am 1. Januar des Anspruchsjahrs im Kanton Aargau haben.

Massgebend für den Anspruch sind die Steuerfaktoren des aktuellen Anspruchsjahres minus 3 Jahre, das heisst für das Prämienverbilligungsjahr 2019 ist das Steuerjahr 2016 massgebend.

Ordentliches und ausserordentliches Verfahren

  • Ordentliches Anmeldeverfahren: Im Kanton Aargau gilt das Antragsprinzip, d.h. ohne Antrag kein Anspruch. Eine Anmeldung muss jedes Jahr für das Folgejahr erfolgen.
  • Ausserordentliches Meldeverfahren: Meldung von veränderten wirtschaftlichen oder persönlichen Verhältnissen bei laufendem Prämienverbilligungsanspruch.

Die Auszahlung der Prämienverbilligung erfolgt über die Krankenkasse. Dadurch reduziert sich die monatlich zu bezahlende Grundprämie im Folgejahr.

Ab 2017 erfolgt der Antrag papierlos

Das neue Gesetz zur Krankenversicherung ist seit 1. Juli 2016 in Kraft. Dies führt beim Beantragen von Prämienverbilligungen zu diesen Änderungen:

  • Das Stellen eines Antrags erfolgt neu nur noch online und damit papierlos.
  • Zum Einreichen eines Antrags genügt ein Internetzugang. Zudem braucht es einen Link sowie einen Code der SVA Aargau.
  • Mit wenigen Klicks kann der Antrag über das Online-Portal gestellt werden.
  • Dank des elektronischen Systems findet die Prüfung des Antrags sowie der Personen- und Steuerdaten automatisch statt. Denn dieses basiert auf den aktuellen Daten des Einwohnerregisters, der rechtskräftigen Steuerveranlagung und den Angaben des Krankenversicherers (Krankenkassenprämien). Die Datenverarbeitung übernimmt die SVA. 

Der Link mit dem persönlichen Code für die Online-Anmeldung von Prämienverbilligung wird an Personen mit möglichem Anspruch gestaffelt durch die SVA Aargau verschickt. Der automatische Codeversand erfolgt nach den Sommerferien bis am 30. September 2019. Wer keinen Code erhalten hat, kann ab Oktober 2019 den Code direkt über die Website unter www.sva-ag.ch/pv bestellen.

Die bisherige Anmeldefrist bis 31. Mai entfällt. Ein Antrag für die Prämienverbilligung ist innert sechs Wochen nach Erhalt des Codes, spätestens aber per Ende Jahr einzureichen. Für weitere Einzelheiten wird auf das Informationsblatt der SVA Aargau, welches in alle Haushalte verschickt wird, oder auf www.sva-ag.ch/praemienverbilligung verwiesen.


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