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Grundstückgewinn

Gewinne aus der Veräusserung von in der Gemeinde Dietwil gelegenen Grundstücken oder Anteilen an solchen unterliegen der Grundstückgewinnsteuer.

Diese wird auf dem Veräusserungserlös erhoben, wobei die so genannten Anlagekosten (Kaufpreis und Anlagekosten oder mittels Pauschale) vom Veräusserungserlös abgezogen werden können. Der Steuerbetrag wird anhand des steuerbaren Grundstückgewinnes mittels besitzdauerabhängigen Satz berechnet.


Zuständige Abteilung