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Steuerpflicht allgemein

Eine Steuererklärung haben alle natürlichen Personen einzureichen, die am 31. Dezember des entsprechenden Jahres ihren Wohnsitz in Dietwil hatten.

Personen die im vergangenen Jahr volljährig geworden sind, erhalten im aktuellen Jahr erstmals automatisch eine eigene Steuererklärung. Wurde allerdings vor der Volljährigkeit bereits steuerbares Einkommen erziehlt, so besteht bereits ab diesem Zeitpunkt eine Deklarationspflicht. Eine Steuererklärung ist beim Steueramt anzufordern.

Bei Heirat im Verlauf des Jahres erfolgt eine gemeinsame Besteuerung für das ganze Jahr. Dementsprechend haben die Ehegatten im Folgejahr eine gemeinsame Steuererklärung einzureichen.

Bei einem Wohnsitzwechsel innerhalb der Schweiz erfolgt die Besteuerung für das ganze Kalenderjahr an demjenigen Ort, in welchem sich der Wohnsitz am 31. Dezember des jeweiligen Jahres befand.


Zuständige Abteilung