Der Gemeinderat stellt die Exekutive dar und ist Führungs- und Vollzugsorgan der Gemeinde. Er besteht aus 5 Mitgliedern (Gemeindeammann, Vizeammann und drei Gemeinderäte). Den Vorsitz der Sitzungen führt der Gemeindeammann, bei seiner Abwesenheit der Vizeammann. Der Gemeinderat wird für eine vierjährige Amtsdauer nach dem Majorzverfahren gewählt. Die Gemeinderatssitzungen finden in der Regel jeden zweiten Montag statt und sind nicht öffentlich.