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Gemeinderat

Der Gemeinderat stellt die Exekutive dar und ist Führungs- und Vollzugsorgan der Gemeinde. Er besteht aus 5 Mitgliedern (Gemeindeammann, Vizeammann und drei Gemeinderäte). Den Vorsitz der Sitzungen führt der Gemeindeammann, bei seiner Abwesenheit der Vizeammann. Der Gemeinderat wird für eine vierjährige Amtsdauer nach dem Majorzverfahren gewählt. Die Gemeinderatssitzungen finden in der Regel jeden zweiten Montag statt und sind nicht öffentlich.

Die wichtigsten Aufgaben sind:

  • Vorbereitung und Antragstellung sowie Vollzug der Beschlüsse der Gemeindeversammlung
  • Aufsicht über Verwaltung und Finanzhaushalt der Gemeinde
  • Sorge für öffentliche Ruhe und Ordnung
  • Anstellung des Gemeindepersonals
  • Aussprechen von Strafbefehlen
  • Erteilung von Baubewilligungen für private Bauvorhaben
  • Arbeitsvergebungen für öffentliche Aufträge

Zusammensetzung Gemeinderat


Zuständige Abteilung