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Einbürgerung

Ordentliche Einbürgerung

Diese Voraussetzungen gelten im Kanton Aargau für die ordentliche Einbürgerung von Ausländern:

  • Niederlassungsbewilligung C
  • 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz (Zeit zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr zählt doppelt)
  • 5 Jahre Aufenthalt im Kanton Aargau
  • 3-jähriger ununterbrochen Wohnsitz in Dietwil vor Einreichung des Gesuchs

Das Gesuchsformular und das Merkblatt zur ordentlichen Einbürgerung erhalten Sie bei der Gemeindekanzlei.

Einbürgerungstest: Übungsseite

www.einbuergerungstest-aargau.ch

Weitere Infos

www.ag.ch

Erleichterte Einbürgerung

Diese Voraussetzungen gelten im Kanton Aargau für die erleichterte Einbürgerung von Ausländern:

  • 3 Jahre verheiratet mit einem Schweizer oder einer Schweizerin
  • total 5 Jahre in der Schweiz wohnhaft
  • seit 1 Jahr in Dietwil angemeldet
  • in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert und die schweizerische Rechtsordnung beachtend

Das Gesuchsformular zur erleichterten Einbürgerung erhalten Sie bei der Gemeindekanzlei.

Self-Check

Erfahren Sie in wenigen Klicks, ob Sie die wichtigsten Kriterien für eine erleichterte Einbürgerung erfüllen:
SEM Self-Check Einbürgerung (admin.ch)

Weitere Infos

www.ag.ch
www.sem.admin.ch
www.einbuergerung-aargau.ch (ArbeitAargau)


Zuständige Abteilung