Bei mietrechtlichen Fragen ist das Bezirksgericht am Ort der Liegenschaft zuständig. Für die Gemeinde Dietwil ist dies:
Per 1. Januar 2013 ist die bisherige Pflicht der Gemeinden, die amtlichen Formulare für die Kündigung sowie für die Mitteilung von Mietzinserhöhungen und anderen einseitigen Vertragsänderungen auf ihren Kanzleien in ausreichender Zahl zur Verfügung zu halten, weggefallen. Die Formulare waren gegen Vergütung der Selbstkosten vom Aargauischen Hauseigentümerverband (HEV Aargau) zu beziehen.
Aufgrund des Wechsels der Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht von den Bezirksämtern zu den Bezirksgerichten (administrative Zuordnung) mussten neue amtliche Formulare geschaffen werden. Seit 1. Januar 2013 sind die neuen amtlichen Formulare für die Kündigung sowie für die Mitteilung von Mietzinserhöhungen und anderen einseitigen Vertragsänderungen im Internet unter diesem Link gratis erhältlich:
Weitere Formulare können unter diesem Link bestellt werden: