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Adressauskünfte

Adressauskünfte dürfen nur im Rahmen des kantonalen Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) erteilt werden.

Für eine Adressauskunft benötigen wir:

  • Schriftliche Anfrage
  • Interessensnachweis
  • Fr. 20.00
  • Adressiertes und frankiertes Rückantwortcouvert

Die Einwohnerdienste erteilt keine telefonischen Auskünfte an Privatpersonen und Firmen.


Zuständige Abteilung