Adressauskünfte dürfen nur im Rahmen des kantonalen Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) erteilt werden.
Für eine Adressauskunft benötigen wir:
Schriftliche Anfrage
Interessensnachweis
Fr. 20.00
Adressiertes und frankiertes Rückantwortcouvert
Die Einwohnerdienste erteilt keine telefonischen Auskünfte an Privatpersonen und Firmen.