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Familiengericht

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB
c/o Bezirksgericht Muri
Seetalstrasse 8
5630 Muri
056 675 85 55
Fax 056 675 85 51
bezirksgericht.muri@ag.ch
www.ag.ch/bezirksgericht

Handlungsfähigkeitszeugnis

Mit dem Inkrafttreten des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts ist seit dem 1. Januar 2013 das Familiengericht (Bezirksgericht) für die Ausstellung der Handlungsfähigkeitszeugnisse zuständig.

Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung

Mit dem Vorsorgeauftrag und der Patientenverfügung kann jede Person Anordnungen für den Fall ihrer eigenen Urteilsunfähigkeit treffen. In einem begrenzten Rahmen ist dies auch mittels Vollmachten möglich.

Weitere Informationen erhalten Sie hier: www.ag.ch/Eigene Vorsorge