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Einwohnergemeinde

Die Einwohnergemeinde Dietwil untersteht der Organisation mit Gemeindeversammlung. Die Gemeindeversammlung ist die gesetzgebende Gewalt der Gemeinde (Legislative) und wird gebildet durch alle stimmberechtigten Einwohner der Gemeinde. Gesetzlich vorgeschrieben sind jährlich mindestens zwei Versammlungen, die Rechnungs-Gemeindeversammlung im Frühling und die Budget-Gemeindeversammlung im Herbst.

Die wichtigsten Aufgaben der Gemeindeversammlung sind:

  • Festlegung des Voranschlages (Budget) und des Steuerfusses
  • Genehmigung der Gemeinderechnung
  • Beschlussfassung über öffentliche Bauvorhaben und Planungen
  • Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Ausländer
  • Erlass von Reglementen, in denen Gebühren und Beiträge festgelegt werden

Versammlungsdaten

Rechnungs-Gemeindeversammlung (Sommer)

16. Juni 2026

Budget-Gemeindeversammlung (Herbst)

19. November 2026

Einwohnergemeindeversammlung vom 16. Juni 2026: Beschlüsse

Dienstag, 16. Juni 2026, 20:00 Uhr, Turnhalle MZA

  1. Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 20. November 2025
  2. Genehmigung des Rechenschaftsberichts 2025 [pdf, 1.9 MB]
  3. Genehmigung der Jahresrechnung 2025 [pdf, 188 KB]
  4. Genehmigung der Kreditabrechnung "Ersatz Wasserleitung Küferstrasse"
  5. Einbürgerung: Zusicherung des Gemeindebürgerrechts

Von den insgesamt 971 Stimmberechtigten nahmen deren 71 (7.3 %) an der Versammlung teil. Das Beschlussquorum für eine abschliessend rechtskräftige Beschlussfassung lag bei 195 Stimmen. Sämtliche Beschlüsse wurden gemäss den Anträgen des Gemeinderates genehmigt, unterstehen jedoch - mit Ausnahme von Traktandum 5 - dem fakultativen Referendum. Nachdem das Bundesgericht Urnenabstimmungen über Einbürgerungen für verfassungswidrig erklärt hat, ist eine Referendumsabstimmung über den Beschluss der Gemeindeversammlung über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts ausgeschlossen.

Ein allfälliges Referendumsbegehren und damit das Begehren um Urnenabstimmung kann innert 30 Tagen ab Publikation von mindestens 1/10 der Stimmberechtigten schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden. Unterschriftenlisten sind bei der Gemeindekanzlei erhältlich. Der Wortlaut des Begehrens kann vor Beginn der Unterschriftensammlung zur Prüfung bei der Gemeindekanzlei eingereicht werden. Die Referendumsfrist endet am Montag, 20. Juli 2026.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne die Gemeindekanzlei.