Ist eine Person in einem Spital, einer Klinik oder einem Heim verstorben, erfolgt die Todesmeldung an das zuständige Zivilstandsamt direkt durch die Verwaltung des Spitals, der Klinik oder des Heims.
Ist eine Person zu Hause verstorben, ist zuerst ein Arzt zu benachrichtigen. Dieser muss den Tod bestätigen und die ärztliche Todesbescheinigung ausstellen.
Die Angehörigen der/s in Dietwil wohnhaft gewesenen Verstorbenen werden gebeten, sich bei der Gemeindekanzlei zu melden. Mitzubringen sind die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung (wenn zu Hause verstorben) sowie das Familienbüchlein (wenn vorhanden).
Die Gemeinde veranlasst:
In Absprache mit den Angehörigen wird die Bestattungsart bestimmt. Gleichzeitig können weitere Fragen der Angehörigen besprochen werden. Die Termine für die Beisetzung und Abdankung sind mit dem Pfarramt Dietwil direkt festzulegen und anschliessend der Gemeindekanzlei zu melden, welche anschliessend die Graböffnung organisiert.
Bestattungsarten gemäss Friedhofreglement:
Anschliessend sind weitere, private Aufgaben zu erledigen, wie z. B.:
Ein Todesfall - Was ist zu tun? [PDF, 112 KB]