Anfangs Mai erhalten alle bereits registrierten Hundehalter für die Periode vom 1. Mai 2026 bis 30. April 2027 eine Rechnung für die Hundetaxe. Falls es Änderungen (Tod, Besitzerwechsel usw.) gegeben hat, wird um entsprechende Meldung gebeten. Seit 1. März 2024 gilt für die Verrechnung der Hundesteuern nur noch der Stichtag 30. April.
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund ab einem Alter von drei Monaten innert 10 Tagen bei der Gemeinde anzumelden sowie bei AMICUS zu registrieren. Diejenigen Hundehalter, die ihren Hund noch nicht angemeldet haben, werden gebeten, dies noch bis am 30. April 2026 vorzunehmen. Falls es Änderungen (Tod, Besitzerwechsel usw.) gegeben hat, bitten wir ebenfalls um Meldung an die Finanzverwaltung Dietwil (finanzen@dietwil.ch, 041 789 60 60).
Die Hundetaxe beträgt Fr. 120.00 pro Hund und bleibt unverändert. Sofern keine Änderungen gemeldet wurden, erhalten alle bereits registrierten Hundehalter anfangs Mai (Stichtag 30. April 2026) für die Periode vom 1. Mai 2026 bis 30. April 2027 eine entsprechende Rechnung.
Am 1. März 2024 ist die überarbeitete Hundeverordnung in Kraft getreten. Seither gilt für die Verrechnung der Hundesteuern nur noch der Stichtag 30. April. Dies bedeutet, dass für Hunde, die nach diesem Datum angeschafft werden, erst ab dem Folgejahr die Hundetaxe erhoben wird. Das gleiche gilt auch für inner- und ausserkantonale Zuzüge sowie Zuzüge aus dem Ausland. Damit wurde auch die Erhebung der halben Hundesteuer abgeschafft. Im Gegenzug erhalten die Hundehalter bei Aufgabe der Hundehaltung oder Tod des Hundes auch keine Rückerstattung mehr.