Für jede Zahlung der Steuern 2026, die vor dem 31. Oktober geleistet wird, wird ein Vergütungszins von 0.25 % gutgeschrieben. Dies gilt auch für Vorauszahlungen in Raten. Für allfällige Ausstände ab dem 1. November 2026 wird ein Verzugszins von 4.5 % verrechnet.
Haben Sie schon Vorauszahlungen für die Steuern 2026 geleistet? Die ordentlichen Kantons- und Gemeindesteuern sind per 31. Oktober 2026 fällig. Für jede Zahlung, die vor dem 31. Oktober geleistet wird, wird ein Vergütungszins von 0.25 % gutgeschrieben. Dies gilt auch für Vorauszahlungen in Raten. Für allfällige Ausstände wird jedoch ab dem 1. November 2026 ein Verzugszins in der Höhe von 4.5 % verrechnet.
Falls Sie für Teilzahlungen weitere QR-Rechnungen benötigen, können Sie die gewünschte Anzahl bei der Finanzverwaltung Dietwil bestellen (finanzen@dietwil.ch, 041 789 60 60). Wir danken Ihnen für Ihre Überweisungen.