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Wald: Leinenpflicht für Hunde

Zum Schutz der Wildtiere gilt vom 1. April bis am 31. Juli die gesetzliche Leinenpflicht für Hunde im Wald und am Waldrand.

Mit dem Frühling beginnt auch die Zeit der jungen Wildtiere im Wald. Die Wildtiere haben dann ihre Brut- und Setzzeit und brauchen gerade in dieser Zeit einen besonderen Schutz. Deshalb gilt im Wald und am Waldrand vom 1. April bis am 31. Juli die gesetzliche Leinenpflicht für Hunde. Zudem werden alle Besucherinnen und Besucher des Walds gebeten, aus Rücksicht auf die Wildtiere während dieser Zeit die Waldwege nicht zu verlassen und den Wald tagsüber zu geniessen. In der Nacht und in der Dämmerung sind die Wildtiere besonders aktiv und sollen nicht gestört werden. Der Bevölkerung und insbesondere allen Hundebesitzern wird für diese Verantwortung und Rücksicht herzlich gedankt.

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