Diese Person hat das Gesuch um ordentliche Einbürgerung in der Schweiz, im Kanton Aargau und in der Gemeinde Dietwil gestellt:
Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.