Diejenigen Personen, welche die Steuererklärung noch nicht eingereicht haben, werden gebeten, dies in den nächsten Tagen noch zu erledigen. Andernfalls erhalten Sie anfangs Juli eine gebührenpflichtige Mahnung.
Ein Grossteil der Steuererklärungen 2023 ist bereits eingegangen. Dafür danken wir Ihnen! Die gebührenpflichtigen Mahnungen für noch ausstehende Steuererklärungen werden anfangs Juli 2024 versendet. Wir bitten deshalb diejenigen Personen, welche die Steuererklärung noch nicht eingereicht haben, dies in den nächsten Tagen noch zu erledigen. Eine allfällige Fristerstreckung zur Abgabe der Steuererklärung können Sie unter www.ag.ch/efristerstreckung beantragen.